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Drucker von der Steuer absetzen, so geht's!

Ganz gleich, ob nun Mobiltelefon, Notebook oder Peripheriegerät. Es gibt durchaus viele Dinge, die man steuerlich absetzen kann. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie überhaupt etwas steuerlich absetzen können oder wie sie dabei vorgehen müssen. Doch wer darf eigentlich seinen Computer, sein Mobiltelefon oder seinen Drucker von der Steuer absetzen und was muss man dabei beachten?

Was kann steuerlich abgesetzt werden?

Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, in seiner alljährlich fälligen Einkommensteuererklärung diverse Kosten geltend zu machen, um so den Staat an diesen Ausgaben zu beteiligen. So können etwa Kosten für das Telefon, für den Computer und auch für diverse Software steuerlich geltend gemacht werden. Die einzige Notwendigkeit hierfür ist, dass Gerät oder Software nicht nur privat, sondern auch beruflich genutzt werden. Hierzu zählt natürlich nicht nur der PC, sondern auch der Drucker. Wer nun also einen Tintenstrahldrucker, einen Laserdrucker, einen Impactdrucker oder ein anderes Modell sein Eigen nennt, der sollte im besten Fall von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung einholen, dass der privat erworbene und genutzte PC sowie Drucker auch für die Arbeit genutzt werden. Denn so kann man problemlos etwa die Kosten für den Einkauf von Verbrauchsmaterial wie Papier, Druckertinte oder Toner, aber auch Software, von der Steuer absetzen zu können.

Sollte allerdings der Arbeitgeber keine entsprechende schriftliche Bestätigen zur Verfügung stellen, so ist es auch hilfreich, über einen Zeitraum eines viertel Jahres Notizen über die Zeit, die man den PC und den Drucker für den Job genutzt hat, anzufertigen und diese beim Finanzamt einzureichen. Ist ein solcher Nachweis nicht vorzuweisen, so geht das Finanzamt automatisch davon aus, dass die Geräte zu gleichen Teilen sowohl privat als auch beruflich genutzt würden. Werden diese jedoch zu einem weit größeren Anteil beruflich genutzt, geht schnell viel Geld verloren.

Computer und Drucker bis 410 Euro sofort absetzbar

Sowohl Computer als auch Drucker sind ganz klar nicht nur zum Spielen und zum Surfen im World Wide Web oder zum Ausdrucken privater Urlaubsbilder geeignet, denn diese können auch für den Arbeitsplatz verwendet werden. Einige Arbeitnehmer nutzen ihren privaten PC und Drucker sogar ausschließlich für den beruflichen Einsatz. Wird der Drucker zu mehr als 90 Prozent für die Arbeit genutzt, so können die Kosten für diesen sogar vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Andernfalls können die Kosten nur zu dem Anteil steuerlich abgesetzt werden, zu dem das Gerät auch tatsächlich beruflich genutzt wird. Doch muss der Drucker aber zu wenigstens 50 Prozent beruflich genutzt werden.

Die Kosten für den Drucker können bis zu einem Betrag von 410 Euro ohne Mehrwertsteuer, bei zurzeit 19 Prozent Mehrwertsteuer also insgesamt 487,90 Euro, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bis zu diesem Betrag gelten diese als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, weshalb die Kosten sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Was passiert bei Kosten über 410 Euro?

In der Regel liegen die Kosten für einen Drucker, egal ob herkömmlicher Tintenstrahldrucker, Laserdrucker, Multifunktionsgerät, Nadeldrucker oder welches Modell auch immer, bei unter 410 Euro. Sollten die Kosten für den Drucker nun aber den Betrag von 410 Euro übersteigen, so können diese nicht sofort in einem Betrag von der Einkommensteuer abgesetzt werden. In diesem Fall muss die voraussichtliche Nutzungsdauer für den Drucker festgestellt werden. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums liegt die Nutzungsdauer für einen Drucker aktuell bei drei Jahren. Somit muss ein Drucker, dessen Kosten bei über 410 Euro liegen, über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass innerhalb des ersten Jahres der Abschreibung der Monat zählt, in dem das Gerät eingekauft wurde. Denn dieser bestimmt auch, welcher Betrag im ersten Jahr steuerlich abgesetzt werden kann. Wird also beispielsweise ein Drucker für 720 Euro eingekauft, so ist dieser Betrag auf dreimal 240 Euro aufzuteilen. Wurde der Drucker nun im September erworben, so können im ersten Jahr vier Zwölftel von 240 Euro, also 80 Euro, in der Steuererklärung angegeben werden.

Drucker wirklich immer sofort voll abzugsfähig?

Ein Drucker zählt im Allgemeinen zu den Geräten, die nicht selbstständig genutzt werden können. Deshalb ist grundlegend erst mal jeder Drucker über den in der AfA-Tabelle festgelegten Zeitraum abzusetzen. Anders jedoch ist es bei einem Multifunktionsdrucker, denn dieser kann auch ohne einen Computer verwendet werden, um etwa Kopien anzufertigen. Hier können die gesamten Kosten in Höhe von bis zu 410 Euro auch im ersten Jahr der Anschaffung sofort voll abgesetzt werden.

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