Lexikon

Umweltfreundliche und gesundheitsunbedenkliche Laserdrucker

In unserem Artikel „Tonergift: Wie gefährlich sind Laserdrucker und Kopierer?“ gingen wir bereits darauf ein, dass Laserdrucker unter Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Verantwortlich dafür ist der giftige Feinstaub aus dem Toner. Nanopartikel des Stoffes gelangen über die Luft in unsere Atemwege und sollen nicht nur das Krebsrisiko erhöhen, sondern auch für Krankheiten wie Allergien, Kopfschmerzen, chronische Erkältung sowie Asthma verantwortlich sein.

Im vergangenen Jahr rüttelte eine Nachricht aus der Hannoverschen Allgemeinen die Drucker-Branche auf: Das niedersächsische Justizministerium ließ über 4.000 Drucker des Modells „Samsung ML–3471dn“ durch neue Geräte ersetzen. Durch die Emission der Geräte konnte eine Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt 13 Exemplare der Drucker wurden untersucht, das Ergebnis: Die Emissionen von Ultrafeinstaub waren bei diesem Druckermodell besonders groß - weit größer als der verbindliche Grenzwert für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-UZ 171).

Seit mindestens einem Jahrzehnt gibt es Diskussionen über die möglichen Gefahren, die durch die Emissionen von Laserdruckern entstehen. An dieser Stelle möchten wir darauf aber nicht weiter eingehen, schließlich haben wir das Thema bereits behandelt. In diesem Artikel soll es darum gehen, wie sich Verbraucher vor den besagten Druckern schützen können.

Ein Label für alle

Immer wieder die Rede davon, dass beim Betrieb eines Laserdruckers sein Tonerstaub von den Lüftern eins zu eins in den Raum geblasen wird. Diese Vorstellung ist, ohne dass ein Defekt am Drucker vorliegt, schlichtweg falsch. Insbesondere die Geräte, die von dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zertifiziert wurden, sind von diesem Problem nicht betroffen. Für die Vergabe des Umweltzeichens gelten seit Jahren scharfe Grenzwerte im Bereich Staubemission, zu der auch der Tonerstaub gehört.

Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Laserdrucker im Betrieb, insbesondere zu Beginn eines Druckjobs, eine nicht außer Acht zu lassende Anzahl an feinen Partikeln ausstößt. Diese Partikel sind weitaus kleiner als die Feinstaubpartikel des Druckertoners, deren Druckmesser zwischen ein und fünf Mikrometer liegt. Ein ultrafeines Partikel, UVP genannt, ist wenige Nanometer klein. Alle Partikel, deren Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer beträgt, sind lungengängig, weil sie tief in unser Atemorgan eindringen und sich dort ablagern können. Nano-Partikel sind noch gefährlicher: Sie sind so klein, dass sie in der Lage sind, Zellmembranen zu durchqueren. Dann gelangen sie in die Blutbahn, anschließend überwinden sie die Blut-Hirn-Schranke.

Für das Umweltbundesamt, welches für die Vergabekriterien zuständig ist, waren diese „Alarmzeichen“ Grund genug, einen Grenzwert für die Freisetzung von Nanopartikeln festzulegen. Bis vor Kurzem wurden Nanopartikel bei der vom „Blauen Engel“ vorgeschriebenen Messung nicht erfasst. Daraufhin wurde ein geeignetes Messverfahren entwickelt. Mit diesem wurde es möglich, die UFP-Emissionen beim Betrieb unterschiedlicher Laserdrucker zu messen. Im Anschluss hat die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) einen sinnvollen Grenzwert festgelegt, nachdem sie den Ausstoß von zehn unterschiedlichen Laserdrucker-Typen untersuchte.

Bei allen Laserdruckern zeigte sich ein einheitliches Verhalten: Nach dem Einschalten folgt eine Aufwärmphase der Fixiereinheit zu Beginn eines Druckjobs. Genau zu diesem Zeitpunkt kommt es zu einem hohen Höhepunkt der UFP-Emissionen. Im November 2013 legte die BAM letztendlich den Grenzwert für Nanopartikeln mit Durchmessern ab sieben Nanometer auf 3,5 x 10¹¹ für Druckphasen von zehn Minuten fest. Ausführliche Informationen zum Umweltzeichen gibt es in diesem PDF(822 KB).

Lösungen und Ausweichstrategien für Verbraucher

Auch wenn es keine nachweisbaren Belege für den Zusammenhang der zuvor genannten Erkrankungen mit den Emissionen von Laserdruckern gibt, spricht vieles dafür, beim Umgang mit diesem Gerät vorsichtig zu sein. Bereits beim Kauf des Laserdruckers können Verbraucher dafür sorgen, dass sie das Gesundheitsrisiko minimieren. Grundsätzlich ist der Tintendrucker im privaten Haushalt aus vielen Gründen die beliebtere Wahl. Mittlerweile gibt es auch viele Tintengeräte, die die hohen Anforderungen eines Büros erfüllen. Keine Frage, Tintendrucker sind nicht frei von Emissionen, sie stoßen aber nicht den gefährlichen (Ultra)feinstaub aus. Auch sind sie meist deutlich leiser als vergleichbare Laserdrucker.

Wer aber aus diversen Gründen nicht auf einen Laserdrucker verzichten kann, sollte diesen in einem separaten Raum, weit weg von Mitarbeitern, aufstellen. Darauf hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) in dem Ratgeber „Tonerstaub am Arbeitsplatz“ hingewiesen. Der Laserdrucker sollte auch das einzige Gerät in diesem Raum sein, eine Anhäufung mit ähnlichen Geräten, etwa Faxgeräte oder Kopierer, ist zu vermeiden. Des Weiteren muss der Laserdrucker so platziert sein, dass seine Abluft nicht auf einen Menschen blasen kann.

Wir empfehlen zudem, unsere speziellen Feinstaubfilter für Laserdrucker zu verwenden. Dieses Produkt filtert gesundheitsschädliche Stoffe wie TOLUOL, BENZOL, OZON sowie Feinstaub und Gerüche. Wie zuvor erwähnt, können Verbraucher aber bereits beim Kauf des Laserdruckers das Gesundheitsrisiko verringern. Viele Druckerhersteller haben bereits Geräte entwickelt und in den Handel gebracht, die den strengen Lichtlinien entsprechen und somit das Umweltzeichen der „Blaue Engel“ tragen. Die Unternehmen weisen auf ihren Webseiten klar und deutlich darauf hin, ob ein Gerät die Richtlinien des „Blauen Engels“ erfüllt. Verbraucher sollten also beim Kauf auf dessen Logo achten.

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